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§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-
rechtlichen Sondervermögen.
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei
Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
§ 2 Art und Umfang der Leistung
1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich,
wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen
enthält. Wiederkehrende und regelmäßige Leistungen wie z. B. Unterhalts- und
Glasreinigung unterliegen einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten nach Auftragserteilung.
Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der
Arbeiten erhalten hat.
2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt.
Auftragsänderungen bzw. Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und
Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen
festgelegt werden.
3. Bei Beendigung der wiederkehrenden und regelmäßig auszuführenden Leistungen
nach Ablauf der Mindestlaufzeit, ist vom Auftraggeber und Auftragnehmer eine
Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten.
§ 3 Abnahme und Gewährleistung
1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als
auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich –
spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit.
Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
2. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch
abschnittsweise – spätestens zwei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung
durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht
nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins
durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.
3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise
Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für
Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige
Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände
nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die
Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer
Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der
Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag
kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.
5. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die
Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei
einmaligen Leistungen ist der Schadenersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns
begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.
6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
§ 4 Aufmaß
1. Die der Abrechnung zugrundeliegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe
und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu
ermitteln.
2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße
als anerkannt,
3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten
die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für
zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind
ausgeschlossen.
§ 5 Preise
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des
Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und
steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise
entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich
der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 6 Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen
Leistungen oder eventuellen Gewährleistungsansprüchen einzubehalten, ist
ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet
der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen
Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter
Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht
unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
§ 8 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind netto ohne Abzug spätesten innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt fällig.
Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats
fällig.
3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 6 % über
dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung
weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
4. Rechnungsstellungen der Köpcke Glasreinigung erfolgen ausschließlich auf
elektronischem Weg per E-Mail.
§ 9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.
§ 10 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, sowie im Rahmen des
Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässige, EDV-mäßig gespeichert und
verwaltet werden.
§ 11 Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten.
An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten
Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
$ 12 Termine
Bein Nichteinhaltung von festen geplanten Terminen seitens des Auftraggebers ( zb. nicht
anwesend) wird vom Auftragnehmer Schadenersatz in Rechnung gestellt.
Das kann sein: Ersatz der Rüstzeit, erfolglose Anfahrt usw.
Mindestens jedoch eine Anfahrts und Zeitaufwandspauschale in Höhe von Euro 30,00
$ 13 Bonuskarten
Die Fa. Köpcke Glasreinigung kann Kunden eine Bonuskarte übergeben.
Hier wird für insgesamt 6 vermittelte Kunden jeweils ein Feld entwertet.
Sind auf der Karte 6 Felder entwertet wird der Preis für die darauf folgende normale
Fensterreinigung um Euro 50,00 reduziert
Die Entwrtung der Felder auf der Bonuskarte erfolg bei erfolgreicher Vermittlung von
Kunden. Es muss dort dann jeweils eine Reinigung im Wert von mindestens Euro 50,00
stattgefunden haben und ein Folgetermin vereinbart worden sein.
Stand: Dezember 2021
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